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Integrationsbeauftragte
Stadt Erftstadt
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Fachdienst Migration und Integration
Holzdamm 10
50374 Erftstadt

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Sandy Auert
Büro: 02235 699 145
Mobil.: 0178 5467596
Fax: 02235-698135

Ilias Papapostolou
Büro: 02235 690 542
Mobil: 0170 3380211
Fax: 02235-698135

 

Deutsch Kurse

Deutsch lernen an der Volkshochschule – Integrationskurs Deutsch


Integrationskurse sind spezielle Deutschkurse und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Sie werden von uns beraten, welcher Kurs für Sie gut geeignet ist. In den Kursen üben Sie nicht nur die deutsche Sprache, Sie erfahren auch viel über Deutschland und lernen andere Menschen kennen.

1. Was lerne ich im Integrationskurs?
  • Sie lernen Deutsch verstehen: Gespräche, Telefon-Ansagen und Nachrichten
  • Sie lernen Deutsch sprechen: mit Nachbarinnen und Nachbarn, Lehrerinnen und Lehrern und Ärztinnen und Ärzten
  • Sie lernen Deutsch lesen: E-Mails, Zeitungen und Briefe
  • Sie lernen Deutsch schreiben: kurze Mitteilungen, Briefe und Notizen
  • Sie lernen über das Leben: Wo bekomme ich Hilfe bei Krankheit? Wie finde ich einen Arbeitsplatz? Wann soll mein
  • Kind in den Kindergarten? Was muss ich über deutsche Schulen wissen?

2. Wie lange dauert ein Integrationskurs?

Ein Integrationskurs dauert 645 Unterrichtsstunden. Wenn Sie jeden Tag mehrere Stunden im Kurs sind, ist er nach etwa 8 bis 9 Monaten beendet. Es gibt auch besondere Integrationskurse, in denen man zum Beispiel Lesen und Schreiben von Anfang an lernt. Diese Kurse dauern länger. Sie haben dann 300 Stunden mehr Unterricht.

3. Welcher Kurs ist für mich der richtige?

Bevor Sie beginnen, werden Sie in der Volkshochschule gefragt, ob Sie schon etwas Deutsch sprechen. Mit einem Sprachtest werden Sie in den passenden Kurs eingestuft.

4. Wie viel kostet ein Integrationskurs?

Eine Unterrichtsstunde kostet 2,35€ Wenn Sie Anspruch auf einen Berechtigungsschein zum Besuch eines Integrationskurses haben, zahlen Sie selbst davon nur 1,00€, den Rest bezahlt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist der Kurs sogar kostenlos. In der VHS können Sie sich informieren, was für Sie persönlich gilt. Die VHS unterstützt Sie auch, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen möchten.

5. Wer kann am Integrationskurs teilnehmen?

Alle können teilnehmen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn Sie noch nicht genug Deutsch sprechen, aber länger in Deutschland leben möchten, können Sie sich für einen Integrationskurs anmelden. Wenn Sie keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Integrationskurs durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben, können Sie trotzdem an einem Integrationskurs teilnehmen, müssen aber die gesamten Kursgebühren selbst zahlen. Bei geringem Einkommen , können Sie als Erftstädter Bürger/in die Erftstadt Card beim Amt für Jugend, Familie und Soziales im Rathaus Liblar, Am Holzdamm 10 (Zimmer 219) beantragen, mit der Sie auch eine ermäßigte Kursgebühr in Anspruch nehmen können.

6. Wo kann ich mich zu einem Kurs anmelden?

Zu einem Integrationssprachkurs melden Sie sich persönlich in der VHS-Geschäftsstelle, Carl-Schurz-Str.23, 50374 Erftstadt-Liblar an. Bringen Sie Ihren Berechtigungsschein mit und Nachweise für eine Ermäßigung der Kursgebühr. Sie können einen Sprachtest durchführen und werden dann in das passende Kursmodul eingestuft. Wenn Sie keinen Berechtigungsschein haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung stellen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit oder die Freizügigkeitsbescheinigung vom Ausländeramt (EU-Bürger) mit. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.

Telefon-Nr.: 02235 -409 272 oder schreiben Sie an info@vhs-erftstadt.de

7. Wofür brauche ich den Integrationskurs?

Sie haben viele Vorteile, wenn Sie einen Integrationskurs besuchen:
Sie werden sich besser in Deutschland zurechtfinden. Sie erhalten einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse. Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt steigen.
Ein Integrationskurs hilft, eine „unbefristete Aufenthaltsgenehmigung“ für Deutschland zu beantragen. Mit dem Kurs sparen Sie ein Jahr Wartezeit auf die Einbürgerung.

8. Welche Prüfungen mache ich nach einem Integrationskurs?

Am Ende des Kurses machen Sie den Abschlusstest. Dabei sollen Sie Fragen über Deutschland beantworten, und natürlich einen Sprachtest (Deutsch-Test für Zuwanderer) ablegen. Sie haben dann Sprachniveau B1 erreicht.
Ist dieser Abschlusstest zu schwer für Sie, können Sie noch einmal 300 Unterrichtsstunden Deutsch lernen und den Test kostenlos wiederholen

Nähere Informationen für Zuwanderer

1. Was bedeutet der „Deutsch-Test für Zuwanderer A2/B1“?

Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist die Prüfung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Integrationskursen. Mit dem Test können Sie nachweisen, ob Sie Deutsch auf der Stufe A2 oder B1 beherrschen. Nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) gibt es insgesamt sechs Sprachstufen: A1, A2, B1, B2, C1, C2. Diese zeigen, wie gut Sie eine Sprache sprechen. Die Stufe A1 ist die einfachste Stufe. C1 brauchen Sie für ein Studium in Deutschland. Wenn Sie Deutsch fast so gut wie Ihre Muttersprache sprechen, haben Sie die höchste Stufe C2 erreicht.
Mit Deutsch auf der Stufe B1 können Sie sich in allen wichtigen Situationen verständlich machen: Sie verstehen in einem Gespräch die wichtigsten Informationen über Beruf, Schule und Freizeit. Sie lesen und verstehen vieles in Zeitungen, Briefen oder E-Mails. Sie sprechen über Ihre Familie, Ihre Arbeit, Ihre Hobbys und aktuelle Ereignisse. Sie schreiben über Ihre unterschiedlichen Erfahrungen im Alltag: Wohnung, Kleidung, Essen, Familie. Für die Stufe B1 müssen Sie aber noch nicht perfekt Deutsch sprechen oder schreiben können.

2. Wann kann ich den „Deutsch-Test für Zuwanderer A2/B1“ machen?

Die VHS Erftstadt führt zu verschiedenen Terminen den Deutsch-Test für Zuwanderer durch. Bitte fragen Sie nach dem nächsten Termin.
Der Deutsch-Test für Zuwanderer hat zwei Teile: einen schriftlichen und einen mündlichen.

3. Wofür brauche ich den „Deutsch-Test für Zuwandere A2/B1“?

Sie brauchen diesen Nachweis in verschiedenen Situationen. Die Bescheinigung, dass Sie auf der Stufe A2 Deutsch beherrschen, hilft Ihnen bei der Arbeitssuche. Den Nachweis der Sprachstufe B1 brauchen Sie für die Einbürgerung.

 

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