Einbürgerung
Nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz kann ein seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebender Ausländer auf Antrag eingebürgert werden.
Weitere Voraussetzungen:
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Weitere Voraussetzungen:
- Bekennung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Vorliegen eines unbefristeten Aufenthalttitels
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen
- Vorweisen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und der deutschen Gesell-schaftsordnung
- Einbürgerungstest
- Sprachtest B1
- Evt. Aufgabe seiner bisherigen Staatsbürgerschaft
- keine Vorbestrafung
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