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Integrationsbeauftragte
Stadt Erftstadt
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Fachdienst Migration und Integration
Holzdamm 10
50374 Erftstadt

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Sandy Auert
Büro: 02235 699 145
Mobil.: 0178 5467596
Fax: 02235-698135

Ilias Papapostolou
Büro: 02235 690 542
Mobil: 0170 3380211
Fax: 02235-698135

 

Einbürgerung

Nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz kann ein seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebender Ausländer auf Antrag eingebürgert werden.

Weitere Voraussetzungen:

  • Bekennung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • Vorliegen eines unbefristeten Aufenthalttitels
  • Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen
  • Vorweisen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und der deutschen Gesell-schaftsordnung
  • Einbürgerungstest
  • Sprachtest B1
  • Evt. Aufgabe seiner bisherigen Staatsbürgerschaft
  • keine Vorbestrafung

Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs

www.bundesrecht.juris.de

 

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